Der rechtliche Schutz von Flüchtlingen
Lange Zeit war der Gegenstand des Völkerrechts auf einfache zwischenstaatliche Beziehungen beschränkt. Mit anderen Worten: Die Staaten waren ursprünglich die einzigen Subjekte des Völkerrechts.Da eine Person, die außerhalb ihres Landes Opfer einer völkerrechtswidrigen Behandlung wurde, kein Völkerrechtssubjekt war, konnte sie auch nicht auf internationaler Ebene klagen. Nur der Staat, dessen Staatsangehörigkeit die Person besaß, konnte gegen den Staat, der die ...